Buchhaltung

Vorbereitende Buchhaltung


Belege sortieren ist nötig - aber lästig!

Soloselbstständige können eine einfache Buchführung beziehungsweise eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen. Die EÜR darf von Kleinunternehmer*innen bis zu einem Jahresumsatz von € 600.000 erstellt werden. Oder wenn Sie einen Gewinn bis € 60.000 haben, reicht eine EÜR. Darüber hinaus wären Sie zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Ausgenommen von der doppelten Buchhaltung sind Freiberufler*innen. Wer unter die freien Berufe fällt, können Sie unter dem Einkommensteuergesetz (EstG) § 18, Abs. 1, Ziffer 1 einsehen:

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe …

Die EÜR kann verhältnismäßig einfach erstellt werden und kann per Excel-Liste geführt werden.

Ab einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast von € 7.500 müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. des Folgemonats abgeben. (Ausnahme: eine Dauerfristverlängerung um einen Monat).

Ab einer Umsatzsteuerzahllast von € 1.000 – € 7.500 geben Sie die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich ab. Unter € 1.000 jährlicher Umsatzsteuer können Sie auf eine Umsatzsteuervoranmeldung verzichten, nur die jährliche Umsatzsteuererklärung müssen Sie abgeben.

Digitale Ablage der Buchhaltungsunterlagen

Es gibt viele einfache und gute Wege, die Buchhaltungsunterlagen zu digitalisieren. Das Einscannen einzelner Belege geht heute ruckzuck per Handykamera und Scanner-Apps. Größere Mengen von Belegen scannen Sie bestenfalls über die Einzugsfunktion eines Druckers mit Scanfunktion. Einige Buchhaltungsprogramme akzeptieren Stapelablage, wobei die einzelnen Dokumente wieder in jpgs umgewandelt werden.

Vorbereitung der Buchhaltung für den/der Steuerberater*in (digital)

Sollten Sie aufgrund Ihres Umsatzes aus der Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Ob vierteljährlich oder monatlich, kommt auf die Umsatzhöhe an. Die Umsatzsteuervoranmeldung können Sie selbst machen (oder mit meiner Hilfe), mit webbasierten Buchhaltungsprogrammen, wie z. B. Fastbill, Sevdesk, DATEV Unternehmen Online und lexoffice


Die Programme sind inzwischen verhältnismäßig einfach anzuwenden. Bei Fragen zu Kontenrahmen oder Buchhaltungskonten haben alle einen Support. Einige dieser Supports sind kostenpflichtig. 


Haben Sie eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem/einer Steuerberater*in, fragen Sie ihn/sie, mit welchem Programm das Team dort am besten arbeiten kann. Entscheiden Sie sich danach für das Programm, das ihr*e Steuerberater*in bevorzugt. So ist die Übermittlung von digitalen Belegen unkompliziert und verläuft reibungslos.

Oder wie früher: Papierbelege zu den Kontoauszügen sortieren

Sie übergeben mir (entweder per Post oder bei persönlicher Übergabe) Ihre monatlichen Belege (Schuhkarton-Service 😉). Ich sortiere diese zu den Kontoauszügen und versende sie in Ihrem Namen an den/die Steuerberater*in.

Buchhaltung - Es geht nicht ohne!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötige ich genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie mir mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
Rückrufbitte
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